Hinweis für Jugendliche unter 18 Jahren

Kletterer unter 18 Jahren können unter folgenden Voraussetzungen die Kletteranlage nützen:

  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen.
  • Für Kletterer zwischen 14 und 18 Jahren kann eine Einverständniserklärung abgegeben werden, die es den Kindern erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson klettern zu gehen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, gilt dasselbe, wie für die jüngeren Kletterer (Übernahme der Aufsichtspflicht durch volljährige Begleiter).
  • Die jungen Kletterer befinden sich im Rahmen einer Gruppe (Schule, Verein, Jugendgruppe), oder Veranstaltung im Kletterzentrum. Hier muss der Gruppenleiter auf einem gesonderten Vordruck die Verantwortung für die Gruppenmitglieder übernehmen.

Sind keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, können wir die Jugendlichen aus haftungsrechtlichen Gründen leider nicht klettern lassen.